Albert Schlund - Rechtsanwalt
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Leistungen

Meine Leistungen

Beratung im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen auf die nächste Generation und Immobilien

Geht es um die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation oder die Erstellung eines Testaments, sind zahlreiche Themen zu beachten. Steuerrecht und Zivilrecht sollten Hand in Hand gehen, damit nichts übersehen wird und die Gestaltungen auf sicheren Beinen stehen. Die schenkende Generation möchte weiterhin gesichert sein und wie es mit der nächsten Generation weitergeht, ist oft auch noch unklar. Lassen Sie uns hierzu vertrauensvoll sprechen und anhand Ihrer Bedürfnisse ein für Sie passendes und zugeschnittenes Konzept erarbeiten.

Allgemeine Rechtliche und Steuerliche Beratung

Beratung für Privatpersonen: Sie möchten als Privatperson in Ihrer Steuererklärung die zahlreich vorhandenen Möglichkeiten im Steuerrecht zur Senkung der Steuerlast optimal ausnutzen? Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, Aufwendungen für Arbeitsmittel und häusliches Arbeitszimmer, Berufsausbildung oder Fortbildung, Kinderbetreuungskosten usw. sollten dann richtig berücksichtigt werden. Oder Sie haben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder müssen sonstige Erklärungen oder Anlagen abgeben? Gerne übernehme ich für Sie die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.

Beratung für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige: Bei Einkünften aus Gewerbetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit müssen die handels- bzw. steuerrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden. So besteht entweder eine Buchführungspflicht, was die Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich und die Erstellung eines Jahresabschlusses zur Folge hat. Oder Sie müssen zumindest Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, was die Aufzeichnung Ihrer Betriebseinnahmen und -ausgaben erforderlich macht. Treten Sie mit mir in Kontakt.

Beratung für Personengesellschaften: Das "Leben" einer Personengesellschaft kann (steuer)rechtlich sehr facettenreich sein und eine äußerst komplexe Materie darstellen. Dies liegt an der Verbindung rechtlicher Fragen aus dem Zivil- und Gesellschaftsrecht einerseits und dem Ertragsteuerrecht und der Bilanzierung andererseits und gilt sowohl für gewerblich tätige Personengesellschaften (sogenannte Mitunternehmerschaft) als auch für nicht gewerblich tätige Personengesellschaften (z.B. eine Partnerschaftsgesellschaft). Die Gründung einer Personengesellschaft oder die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bestehende, der Gesellschafterwechsel oder das Ausscheiden aus der Personengesellschaft, Betriebsvermögen bei Mitunternehmerschaften und Sonderbetriebsvermögen und Sonderbilanzen, die laufenden Geschäftsvorfälle im Verhältnis zu Dritten, Geschäfte zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft, Gewinnermittlung und Gewinnverteilung, Pensionszusagen, die Übertragung von Wirtschaftsgütern, häufig anzutreffende Erscheinungsformen wie GmbH & Co. KG oder die atypisch stille Gesellschaft und auch die Besonderheiten bei sogenannten doppelstöckigen Personengesellschaften usw. Das sind schon viele, aber lange noch nicht alle Themen und Punkte, die Ihnen mit "Ihrer" Personengesellschaft begegnen können. Vielen Beratern macht die Betreuung von Personengesellschaften aufgrund der Komplexität keine große Freude - ich habe mich mit den Themen vertieft beschäftigt, da gerade die zahlreich zu beachtenden Besonderheiten die Arbeit sehr spannend machen. Bauen Sie auf eine umfassende Rechtsberatung und Unterstützung in Zivil-, Sozial- und Steuerrecht!

Beratung für Kapitalgesellschaften: Die Ertragsbesteuerung einer Kapitalgesellschaft als Körperschaft basiert auf dem zu versteuernden Einkommen mit dem Jahresabschluss als Ausgangsgrundlage. Berücksichtigt werden müssen sodann Hinzurechnungen, Kürzungen und sonstige Korrekturen. Besonderes Augenmerk ist zu legen auf die abweichenden Werte zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, die besonderen steuerlichen Wahlrechte, die Hinzurechnungen beim Schuldzinsenabzug oder die vielfältigen Regelungen im Zusammenhang mit dem Verlustabzug. Setzen Sie auf steuerliche Kenntnisse in Verbindung mit gesellschaftsrechtlichem Verständnis.

Beratung für Existenzgründer: Sie möchten den Schritt in die Selbständigkeit wagen oder zumindest nebenher unternehmerisch tätig sein? Dafür haben Sie auch eine tolle Idee und wollen sich ganz auf diese konzentrieren können? Erzählen Sie mir, was Sie Spannendes vorhaben. Und ich kümmere mich mit Ihnen um die Wahl der richtigen Rechtsform - insbesondere auch aus zivilrechtlicher Sicht -, um die Buchführung, Bilanzierung oder Gewinnermittlung und um die Steuern Ihres Unternehmens. Auch in Fragen der Förderung und Finanzierung bin ich für Sie da. So können Sie sich ganz auf das fokusieren, was Ihnen wichtig ist.

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Besonders im Erbschaftsteuerrecht sind vertiefte zivilrechtliche Kenntnisse meines Erachtens unabdingbar. Erben und Vererben sollte - wenn möglich - durchdacht geplant werden. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Schnittstellen zum Familienrecht und zum Stiftungsrecht. Vertrauen Sie hier auf eine fundierte juristische Ausbildung.  

Berater für Berater

Die korrekte steuerliche Behandlung von Finanzprodukten und die komplexe Kapitalertragsteuer sind oftmals nicht Gegenstand der täglichen Arbeit. Gleiches gilt für die Investmentsteuer. Von Berufs wegen beschäftige ich mich vertieft mit diesen Themen. Kommen Sie hier vertrauensvoll auf mich zu.