„Wegzug ins Pflegeheim“ & Co.: Wohnungsrecht flexibel halten, Streit vermeiden

Der häufigste Konflikt entsteht nicht beim Einzug – sondern beim Auszug: Der Berechtigte kann die Wohnung nicht mehr nutzen, die Räume stehen leer, eine Vermietung ist nicht geregelt, die Familie streitet über Geld. Solche Dauerbrenner lassen sich mit sauber formulierten Klauseln vermeiden.

Wegzugsklausel sinnvoll nutzen

Zulässig ist ein auflösend bedingtes Wohnungsrecht, das beim voraussichtlich dauerhaften Auszug erlischt. Entscheidend sind klare Nachweismechanismen (z. B. Ruhefristen, Meldebestätigung, ärztliche Atteste, notarielle Eigenurkunde) und die Pflicht, die Löschung zu bewilligen. Wer Automatismen scheut, kann alternativ eine Verpflichtung zur Aufgabe vereinbaren, ausgelöst durch Nichtnutzung über einen bestimmten Zeitraum. In beiden Varianten sind Geldersatzansprüche ausgeschlossen – damit ist vorab geklärt, dass das Wohnungsrecht kein Vermietungsrecht „ersetzt“.

Vermietung regeln – oder bewusst ausschließen

Ohne Gestattung darf der Berechtigte die Räume Dritten nicht überlassen. Ist Vermietung gewollt, muss das im Vertrag stehen – einschließlich der Erlösverteilung. Schweigen führt später zu komplizierten Ansprüchen und Unsicherheit. Zu bedenken ist auch der mögliche Zugriff von Leistungsträgern bei Bedürftigkeit: Weite Vermietungsrechte können ungewollte Folgen haben.

Aufhebung und „Schenkung“

Gibt der Berechtigte das Wohnungsrecht später auf, kann das als Schenkung gewertet werden – mit Folgen von Form bis Rückforderungsrechten. Wer das vermeiden will, kann Abfindungen oder andere Gegenleistungen vereinbaren. In Betreuungsfällen sind zusätzlich die Genehmigungsvoraussetzungen im Blick zu behalten; sinnvoll ist eine motivierte Löschungsbewilligung (Belastungsfreiheit, Kostenentlastung).

Absicherung für den Vollzug

Im Grundbuch hilft eine Löschungserleichterung bei personenbezogenen Leistungspflichten; bei Wegzugsklauseln muss der Bedingungseintritt nach § 29 GBO nachweisbar sein. Eine Vollstreckungsunterwerfung braucht es beim Wohnungsrecht selbst nicht – relevant wird sie nur, wenn geldwerte Nebenpflichten gesichert werden sollen (dann aber eher über Reallast / Grundschuld).

Fazit

Das Wohnungsrecht bleibt stark, wenn der Pflegefall mitgedacht ist: Entweder erlischt es klar geregelt, oder Vermietung und Erlösverteilung stehen fest. Beides ist besser als jahrelange Leerstände und Verfahren.

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Wohnungsrecht, Reallast oder Dauerwohnrecht? Abgrenzung, Wirkung und Einsatz

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Wohnungsrecht in der Praxis: so gestalten Sie es klar, fair und banktauglich