Unterhalt, Schenkung und Steuer: Wenn familiäre Unterstützung steuerlich relevant wird
Finanzielle Zuwendungen in der Familie sind alltäglich – steuerlich aber nicht immer unproblematisch. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Unterhalt und Schenkung.
Unterhalt = keine Schenkung
Leistungen, die der Deckung des Lebensbedarfs dienen, gelten nicht als Schenkung (§ 12 ErbStG). Dazu gehören Miete, Ausbildungskosten oder Krankheitskosten.
Freiwillige Zuwendungen = Schenkung
Wer Vermögen über den laufenden Bedarf hinaus schenkt (z. B. für Immobilien oder Unternehmensanteile), löst Schenkungssteuer aus.
Praxisbeispiel
Eltern übernehmen die Mietkosten des studierenden Kindes → steuerfrei. Eltern schenken zusätzlich 100.000 € → steuerpflichtig, wenn Freibetrag überschritten.
Fazit
Familienrechtliche Unterstützung und Schenkungen sollten sauber getrennt dokumentiert werden – rechtlich wie steuerlich.