Unterhalt, Schenkung und Steuer: Wenn familiäre Unterstützung steuerlich relevant wird

Finanzielle Zuwendungen in der Familie sind alltäglich – steuerlich aber nicht immer unproblematisch. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Unterhalt und Schenkung.

Unterhalt = keine Schenkung

Leistungen, die der Deckung des Lebensbedarfs dienen, gelten nicht als Schenkung (§ 12 ErbStG). Dazu gehören Miete, Ausbildungskosten oder Krankheitskosten.

Freiwillige Zuwendungen = Schenkung

Wer Vermögen über den laufenden Bedarf hinaus schenkt (z. B. für Immobilien oder Unternehmensanteile), löst Schenkungssteuer aus.

Praxisbeispiel

Eltern übernehmen die Mietkosten des studierenden Kindes → steuerfrei. Eltern schenken zusätzlich 100.000 € → steuerpflichtig, wenn Freibetrag überschritten.

Fazit

Familienrechtliche Unterstützung und Schenkungen sollten sauber getrennt dokumentiert werden – rechtlich wie steuerlich.

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