Zugewinnausgleich und Steuer: Wann Zahlungen steuerfrei bleiben
Zahlungen zwischen Ehepartnern im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind grundsätzlich steuerfrei – allerdings nur bei richtiger rechtlicher Gestaltung.
Kein steuerpflichtiger Vorgang
Der Zugewinnausgleich ist kein entgeltlicher Vorgang, sondern familienrechtlicher Ausgleich – somit keine Schenkungssteuer.
Vertragliche Ausgestaltung wichtig
Wird der Ausgleich vertraglich als Vermögensübertragung ausgestaltet (z. B. Immobilienübertragung), kann Schenkungssteuer anfallen, wenn der Wert den Zugewinn übersteigt.
Empfehlung
Der Ausgleich sollte im notariellen Ehevertrag klar als Zugewinnausgleich bezeichnet werden.
Fazit
Mit präziser Gestaltung lassen sich unnötige Steuerzahlungen vermeiden.