Zugewinnausgleich und Steuer: Wann Zahlungen steuerfrei bleiben

Zahlungen zwischen Ehepartnern im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind grundsätzlich steuerfrei – allerdings nur bei richtiger rechtlicher Gestaltung.

Kein steuerpflichtiger Vorgang

Der Zugewinnausgleich ist kein entgeltlicher Vorgang, sondern familienrechtlicher Ausgleich – somit keine Schenkungssteuer.

Vertragliche Ausgestaltung wichtig

Wird der Ausgleich vertraglich als Vermögensübertragung ausgestaltet (z. B. Immobilienübertragung), kann Schenkungssteuer anfallen, wenn der Wert den Zugewinn übersteigt.

Empfehlung

Der Ausgleich sollte im notariellen Ehevertrag klar als Zugewinnausgleich bezeichnet werden.

Fazit

Mit präziser Gestaltung lassen sich unnötige Steuerzahlungen vermeiden.

Jetzt Termin vereinbaren
Previous
Previous

Immobilien und Zugewinngemeinschaft: Was beim Güterstand zu beachten ist

Next
Next

Familiengesellschaften und Vermögensverwaltung: Gestaltung und Vorteile