Zugewinnausgleich und Erbschaft: Wie Familienrecht und Erbrecht zusammenwirken
Stirbt ein Ehepartner oder wird die Ehe geschieden, treffen zwei Rechtsgebiete aufeinander: Familienrecht und Erbrecht. Der Zugewinnausgleich kann direkten Einfluss auf die Erbquote und die Steuer haben.
Der pauschale Zugewinnausgleich im Todesfall
Nach § 1371 BGB erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners pauschal um ein Viertel. Eine konkrete Berechnung des Zugewinns entfällt.
Steuerliche Folgen
Dieser pauschale Zugewinn gilt nicht als Schenkung, sondern als erbrechtlicher Erwerb – mit entsprechendem Freibetrag von 500.000 €.
Alternativen durch Ehevertrag
Ehepartner können durch modifizierte Zugewinngemeinschaft abweichende Regelungen treffen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Fazit
Eine abgestimmte Gestaltung von Ehevertrag, Testament und Steuerplanung verhindert Doppelbelastungen und sorgt für Klarheit.